EU-Verordnung 2021/1232
Wir lassen keinerlei Inhalte zu, in denen oder durch die Kinder sexuell missbraucht oder gefährdet werden. Um die Sicherheit unserer Messaging-Dienste zu gewährleisten, setzen wir Technologien zur Erkennung solcher Inhalte ein. Dies ist u. a. eine Fotoabgleichtechnologie, die „Hashes“ (einmalige Codes oder digitale Fingerabdrücke) nutzt, um Bilder zu erkennen, die den Missbrauch von Kindern zeigen. Wir nutzen außerdem eine Technologie, die sich auf Messaging-Metadaten stützt, um potenziell gefährliche Threads zu erkennen. Diese Technologien speichern Dateien als kurze digitale Hashes, die feststellen können, ob zwei Dateien gleich oder ähnlich sind, auch ohne das Originalbild oder -video, und sie mit unseren Datenbanken vergleichen, um potenzielles Material im Zusammenhang mit dem sexuellem Missbrauch von Kindern zu erkennen. Wenn das hochgeladene Medium mit bekannten Hashes in unseren Datenbanken identisch oder diesen sehr ähnlich ist, wird es als solches Material angesehen. Wir haben verschiedene Prüfverfahren eingerichtet, um die Genauigkeit sicherzustellen. Dazu gehört ein manueller Review, bevor Hashes in unsere Datenbanken aufgenommen werden.
Wir verwenden diese Technologien auf der Grundlage der EU-Verordnung 2021/1232, die eine Ausnahme von den Vertraulichkeitspflichten in Bezug auf Nachrichten (Artikel 5(1) und 6(1) der EU-ePrivacy-Richtlinie (EU-Richtlinie 2002/58/EG)) vorsieht. Diese Kindersicherheitstechnologien werden ausschließlich für den Zweck verwendet, Inhalte, durch die bzw. in denen Kinder sexuell missbraucht oder gefährdet werden, zu erkennen, zu entfernen oder zu melden. Wenn wir derartige Inhalte erkennen, werden wir sie entfernen und je nach Schwere des Falls die entsprechenden Konten sperren bzw. die betreffenden Dienste einstellen oder aussetzen. In diesen Fällen stellen wir in unseren Produkten Informationen zu verfügbaren Rechtsbehelfen bereit, sollte der Nutzer bzw. die Nutzerin mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sein. Nutzer werden zudem darüber informiert, dass sie eine Beschwerde bei der irischen Datenschutzkommission (weitere Informationen sind hier verfügbar) oder bei jeder anderen Aufsichtsbehörde einreichen können und dass sie außerdem das Recht haben, einen gerichtlichen Rechtsbehelf durch ein zuständiges Gericht zu erlangen. Weitere Informationen zur Verarbeitung deiner Daten findest du in unserer Datenschutzrichtlinie und insbesondere in der Rechtsgrundlage im Abschnitt „Schutz deiner wesentlichen Interessen oder der Interessen einer anderen Person“.
Die relevanten Informationen werden dem Nationalen Zentrum für vermisste und missbrauchte Kinder (National Center for Missing & Exploited Children – NCMEC) gemeldet, das die Meldungen dann an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden auf der ganzen Welt weiterleitet. Weitere Informationen hierzu findest du in unserer Datenschutzrichtlinie „So fördern wir Schutz, Sicherheit und Integrität“. Weitere Informationen dazu, wie wir auf rechtliche Anfragen reagieren, sind außerdem in unserer Datenschutzrichtlinie im Abschnitt „Wie reagieren wir auf rechtliche Anfragen, wie halten wir geltendes Recht ein bzw. wie verhindern wir Schäden?“ zu finden.