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Erhalte Hilfe für dich selbst oder für eine dir bekannte Person, die sich bei der Sexarbeit nicht sicher fühlt

Aktualisiert:vor 13 Wochen

Für Sexarbeit kann es verschiedene Gründe geben: Es kann die eigene Entscheidung sein, aber auch infolge von Zwangsprostitution oder aus einer finanziellen Notlage heraus passieren. Die Gründe und Umstände, warum und wie sich Personen prostituieren, können sich im Laufe der Zeit ändern. Wenn jemand zur Sexarbeit gezwungen oder dazu gedrängt wird oder wenn sich Personen unter 18 Jahren für eine Gegenleistung an sexuellen Handlungen beteiligen, handelt es sich in einer Vielzahl der Fälle um Zwangsprostitution oder sexuelle Ausbeutung (engl. „Sex Trafficking“). Unten kannst du nachlesen, woran man Zwangsprostitution bzw. sexuelle Ausbeutung erkennt.

Die nachstehenden Organisationen bieten Unterstützung und Hilfe für Personen, die in den Sexarbeit verwickelt sind. Wir sind uns bewusst, dass diese Ressourcen nicht in jedem Fall helfen können, dennoch waren sie bereits für einige Betroffene nützlich.

Hier erhältst du außerdem Informationen zur emotionalen Gesundheit auf Facebook. In unserem Safety Center kannst du dich auch über Themen wie häusliche Gewalt oder über Maßnahmen gegen das nicht einvernehmliche Teilen von intimen Bildern informieren.

Ressourcen

Die Umstände von Personen, die der Zwangsprostitution oder der sexuellen Ausbeutung ausgesetzt sind, können sehr verschieden sein. Wenn du dich oder sich eine Person, die du kennst, mit folgenden Problemen konfrontiert sieh(s)t, empfehlen wir dir dringend, die lokalen Behörden einzuschalten oder dich an die genannten Organisationen zu wenden.

Laut dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (engl.: United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC) können folgende Anzeichen auf Sex Trafficking hinweisen:

  • Wenn eine Person die Sexarbeit nicht mehr ausüben möchte, aber es für sie nicht möglich ist oder sie Angst hat, damit aufzuhören.
  • Wenn eine Person nur widerwillig mit der Sexarbeit begonnen hat, weil sie jemand dazu gedrängt hat.
  • Wenn der Arbeitsplatz einer Person auch gleichzeitig ihr Wohnort ist.
  • Wenn eine Person von Wachpersonal von ihrem Wohnort bis zu ihrer Arbeitsstätte und zurück begleitet wird.
  • Wenn eine Person eine*n ältere*n bzw. kontrollierenden Vormund, Elternteil, Partner*in oder Chef*in hat, der*die nicht zulässt, dass sie sich mit jemandem ohne das Beisein einer anderen Person trifft oder unterhält.
  • Wenn bei einer Person überwacht wird, wohin sie geht, was sie kauft und/oder wen sie trifft bzw. mit wem sie spricht.
  • Wenn eine Person Gewalt oder Androhungen von Gewalt ausgesetzt ist, die sich gegen sie selbst oder ihre Angehörigen und Freund*innen richtet.
  • Wenn eine Person Verletzungen aufweist, die nahelegen, dass sie angegriffen oder gefesselt bzw. fixiert wurde.
  • Wenn einer Person gedroht wird, sie an die Behörden auszuliefern.
  • Wenn einer Person der Zugriff auf ihre eigenen Reise- und Ausweisdokumente verwehrt wird.
  • Wenn eine Person über gefälschte Reise- oder Ausweisdokumente verfügt.
  • Wenn eine Person die vor Ort gesprochene Sprache nicht beherrscht.
  • Wenn eine Person die Adresse ihres Wohnorts bzw. ihrer Arbeitsstätte nicht kennt.
  • Wenn eine Person andere für sich sprechen lässt.
  • Wenn eine Person unterbezahlt wird oder keine Bezahlung für ihre Arbeit erhält.
  • Wenn eine Person über lange Zeiträume hinweg auffällig lange Arbeitszeiten hat.
  • Wenn eine Person wenig oder keine Zeit mit anderen Menschen verbringt, die nicht Teil ihres direkten Umfeldes sind.

Weltweit

Afrika

Kenia

Tansania

Asien

Naher Osten

Syrien und Libanon

Europa

Irland

Vereinigtes Königreich

Nordamerika

Honduras

Mexiko

USA

Südamerika

Argentinien

  • Programa de Rescate y Acompañamiento a las Personas Damnificadas por el delito de Trata
    • 145
    • oficinarescate@jus.gov.ar
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