Urheberrecht

Aktualisiert:vor 38 Wochen

Die häufig gestellten Fragen in diesem Abschnitt geben dir Informationen zum Urheberrecht, z. B. wie du deine eigenen urheberrechtlich geschützten Werke schützen kannst, wie du Urheberrechtsverletzungen gegenüber anderen Personen vermeidest, wenn du Beiträge auf Facebook und Instagram postest, und wie Facebook und Instagram mit Meldungen von Urheberrechtsverletzungen umgehen. Wenn du glaubst, dass jemand dein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne deine Zustimmung nutzt, kannst du für Facebook dieses Formular ausfüllen. Für Instagram gibt es dieses Formular.

Bitte beachte, dass je nach Land unterschiedliche Gesetze gelten können. Weitere Informationen zu Gesetzen zum Urheberrecht findest du auf den Websites des U.S. Copyright Office oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Instagram kann dir keine rechtliche Beratung bieten. Falls du weitere Fragen zum Thema Urheberrecht hast, solltest du dich an eine*n Jurist*in wenden.

In den meisten Ländern ist das Urheberrecht ein Rechtsanspruch, der Originalwerke schützt. Wenn du ein Originalwerk schaffst, bist du normalerweise ab dem Zeitpunkt der Erstellung der*die Inhaber*in des Urheberrechts. Das Urheberrecht gilt für viele Arten von Werken. Unter anderem für:

  • Visuelle oder audiovisuelle Werke: Videos, Filme, Fernsehsendungen und Übertragungen, Videospiele, Gemälde, Fotos
  • Auditive Werke: Lieder, musikalische Kompositionen, Ton- oder Sprachaufnahmen
  • Schriftliche Werke: Bücher, Theaterstücke, Manuskripte, Artikel, Musiknoten

Bitte beachte, dass nur ein Originalwerk urheberrechtlich geschützt ist.

Der Urheberrechtsschutz gilt nur, wenn ein Werk von dem*der Autor*in selbst verfasst wurde und ein Mindestmaß an Kreativität aufweist.

In der Regel gelten Namen, Titel, Slogans oder kurze Sätze nicht als urheberrechtlich schützenswerte Originalwerke. Das Symbol „+“ unterliegt z. B. eher nicht dem Urheberrecht, während ein Gemälde, das aus Formen und Farben besteht, die auf eine einzigartige Weise angeordnet sind, wahrscheinlich durch das Urheberrecht geschützt ist.

Im Allgemeinen schützen Urheberrechte keine Fakten und Ideen, können aber die ursprünglichen Wörter oder Bilder schützen, die Fakten oder Ideen zum Ausdruck bringen. Das bedeutet, dass andere Autor*innen dieselben Ideen und Fakten ausdrücken können, solange sie nicht die Art und Weise kopieren, in der ein*e bestimmte*r Autor*in diese ausgedrückt hat.

Ein*e Theaterautor*in kann z. B. die Idee, dass ein Mann immer wieder denselben Tag erlebt, möglicherweise nicht urheberrechtlich schützen lassen. Die Umsetzung dieser Idee durch ein Theaterstück oder einen Film kann dagegen urheberrechtlich geschützt sein.

Im Allgemeinen besitzt die Person, die ein Originalwerk erstellt, die Urheberrechte daran. Wenn du zum Beispiel ein Bild malst, besitzt du wahrscheinlich die Urheberrechte daran. Auch wenn du ein Foto machst, besitzt du wahrscheinlich die Urheberrechte an diesem Foto.

Es gibt Situationen, in denen du vielleicht denkst, dass du das Urheberrecht an einem kreativen Werk besitzt, obwohl dies nicht der Fall ist. Zum Beispiel:

  • Wenn du auf einem Foto oder in einem Video erscheinst, heißt das nicht unbedingt, dass du das Urheberrecht daran besitzt.
  • Wenn du z. B. eine Skulptur fotografierst, heißt das nicht, dass du das Recht hast, andere daran zu hindern, dieselbe Skulptur zu fotografieren.
  • Wenn du ein Werk im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit erstellst, bist du möglicherweise nicht der*die Inhaber*in der Urheberrechte an diesem Werk. Stattdessen kann es unter Umständen sein, dass das Gesetz deine*n Arbeitgeber*in als „Autor*in“ des Werks im Sinne des Urheberrechts betrachtet.

Wenn du dir über den Umfang deines Urheberrechts an einem Originalwerk nicht sicher bist, solltest du dich rechtlich beraten lassen.

Als Inhaber*in des Urheberrechts gesteht dir das Gesetz bestimmte Rechte zu. Dazu gehört das Recht, andere davon abzuhalten dein Werk zu kopieren und zu verbreiten oder auf der Grundlage deines Werks neue Werke zu erschaffen. Eine Urheberrechtsverletzung liegt im Allgemeinen vor, wenn eine Person eine dieser Handlungen ohne Zustimmung durch den*die Urheberrechtsinhaber*in vornimmt.

Wenn beispielsweise jemand anderes ein Foto oder ein Video hochlädt, das du aufgenommen hast, hat diese Person damit eine Kopie des Fotos oder des Videos erstellt. Dasselbe gilt, wenn eine Person ein Lied im Soundtrack zu einem Video verwendet, auch wenn sie die Kopie des Lieds bei einem anderen Dienstleister erworben hat.

Als Urheberrechtsinhaber*in hast du das Recht, entweder die Nutzung deines urheberrechtlich geschützten Werks zu genehmigen oder zu verhindern, dass Personen dein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne deine Zustimmung verwenden.

Der Urheberrechtsschutz ist begrenzt. Ein Werk verliert irgendwann den Urheberrechtsschutz und wird dann zu öffentlichem Gemeingut. Sobald ein Werk zu öffentlichem Gemeingut geworden ist, ist es frei verfügbar und kann von einer beliebigen Person genutzt werden.

Ein zentrales Ziel des Urheberrechts ist es, Menschen dazu zu ermutigen, kreative Werke zu erschaffen. Aus diesem Grund stellt das Gemeingut sicher, dass Inhaber*innen von Urheberrechten nur für begrenze Zeit bestimmte Rechte innehaben. Dieses Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht und dem Gemeingut gibt dem*der Autor*in einen Anreiz zum Schaffen und bietet anderen Menschen gleichzeitig die Möglichkeit, das Werk ohne Zustimmung zu verwenden, nachdem der Urheberrechtsschutz nicht mehr vorhanden ist.

Wann ein Werk zu öffentlichem Gemeingut wird hängt von vielen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehört der Zeitpunkt der Veröffentlichung, die Art des Werks und der*die Herausgeber*in. Die Berner Übereinkunft, ein internationaler Vertrag zum Urheberrecht, legt beispielsweise fest, dass Urheberrechte für die meisten Arten von Werken mindestens 50 Jahre nach dem Tod des*der Schöpfer*in weiterbestehen. Einzelne Länder können aber in ihren eigenen Gesetzen längere Urheberrechtsfristen festlegen.

In den meisten Ländern sind sowohl Urheberrechte als auch Marken gesetzlich geschützt. Urheberrecht und Markenrecht dienen zwei unterschiedlichen Zwecken.

Das Urheberrecht soll Kreativität fördern und einen Anreiz zum Erschaffen origineller Werke bieten, die einen Nutzen für die Allgemeinheit schaffen. Das Urheberrecht schützt Originalwerke wie Fotos, Videos, Filme und Musik. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass in den USA das Digital Millennium Copyright Act (DMCA) nur für das Urheberrecht und nicht für Marken gilt.

Das Markenrecht soll verhindern, dass andere Personen als der*die Inhaber*in der Markenrechte eine Marke, z. B. ein Markenlogo, verwenden und damit Verwirrung bei den Verbraucher*innen stiften. Das Markenrecht schützt Markennamen, Slogans, Logos und andere Symbole, die Verbraucher*innen helfen, die Quelle von Waren oder Dienstleistungen zu erkennen.

Gemäß den Nutzungsbedingungen von Facebook, den Nutzungsbedingungen von Instagram und unseren Gemeinschaftsstandards darfst du nur Inhalte auf diesen Plattformen posten, die nicht die geistigen Eigentumsrechte anderer Personen verletzen. Um sicherzustellen, dass die von dir auf den Meta-Plattformen, wie z. B. Facebook und Instagram, geposteten Inhalte nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, postet du am besten nur von dir selbst erstellte Inhalte.

Das Posten von Inhalten, die Verstöße gegen das Urheberrecht durch nicht autorisierte Geräte oder Dienste ermöglichen, ist ebenfalls nicht auf den Meta-Plattformen gestattet.

Beim Posten von Inhalten einer anderen Person auf den Meta-Plattformen verletzt du möglicherweise deren Urheberrecht oder du ermöglichst einen Verstoß gegen das Urheberrecht, selbst wenn du:

  • die Inhalte auf deinem eigenen Aufnahmegerät aufgenommen hast (z. B. ein Song, der während einer Party, bei einem Konzert, einer Sportveranstaltung, einer Hochzeit usw. im Hintergrund abgespielt wird).
  • den*die Inhaber*in der Urheberrechte namentlich genannt hast,
  • einen Disclaimer aufgeführt hast, in dem du deutlich machst, dass du nicht die Absicht hast, gegen das Urheberrecht zu verstoßen.
  • keinen Gewinn damit erzielen wolltest.
  • das Werk verändert oder ihm eigenes Originalmaterial hinzugefügt hast.
  • die Inhalte im Internet gefunden hast.
  • gesehen hast, dass andere dieselben Inhalte ebenfalls gepostet haben.
  • denkst, dass es sich um Fair Use handelt.
  • nicht autorisierte Streaming-Geräte oder -Dienste verwendest (z. B. Nutzung von Apps oder Diensten mit Jailbreak oder Sideloading).

Bevor du Inhalte auf Instagram postest, solltest du dir folgende Fragen stellen:

  • Habe ich sämtliche Inhalte selbst erstellt?
  • Bin ich berechtigt, sämtliche in meinem Beitrag enthaltenen Inhalte zu verwenden?
  • Fällt meine Nutzung von Inhalten unter eine Ausnahmeregelung im Urheberrecht?
  • Ist der Inhalt urheberrechtlich geschützt, also handelt es sich z. B. um einen kurzen Satz, ein Konzept, eine Idee oder ein Werk, das als Gemeingut gilt?

Generell empfehlen wir dir, eine schriftliche Genehmigung des*der Autor*in des Werks einzuholen, bevor du Inhalte auf den Meta-Plattformen postest. Möglicherweise darfst du Inhalte einer anderen Person verwenden, wenn du ihre Erlaubnis eingeholt hast, wie beispielsweise durch die Beschaffung einer Lizenz. Du darfst Inhalte anderer auch verwenden, wenn sie öffentlich verfügbar sind, unter die Fair-Use-Doktrin fallen oder eine andere Ausnahme des Urheberrechts besteht.

Die Gesetzgebung in Ländern aus aller Welt erkennt an, dass die starre Anwendung des Urheberrechts in bestimmten Fällen ungerecht wäre, die Kreativität unangemessen einschränken würde oder Personen davon abhalten könnte, Originalwerke zu erschaffen, was nicht dem Interesse der Öffentlichkeit entsprechen würde. Aufgrund dieser Gesetze können urheberrechtlich geschützte Werke unter gewissen Umständen von einer anderen Person genutzt werden. Häufige Beispiele sind die Nutzung zum Zweck der Kritik, Stellungnahme, Parodie, Satire, Berichterstattung, Bildung, Forschung und des Unterrichts.

In den USA und einigen anderen Ländern gilt das Fair-Use-Prinzip. In anderen Ländern, wie beispielsweise den EU-Mitgliedsstaaten, gelten andere Ausnahmen und Einschränkungen des Urheberrechts. Diese ermöglichen es Nutzer*innen, urheberrechtlich geschütztes Material zu angebrachten Zwecken zu verwenden. Wenn du Fragen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Arbeit einer anderen Person hast, solltest du einen Anwalt zu Rate ziehen, damit du nicht gegen die gültigen Gesetze verstößt.

Es ist oft nicht leicht zu erkennen, ob eine bestimmte Art der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke unter das Fair-Use-Prinzip fällt. Allerdings berücksichtigt das Gesetz gewisse Umstände:

  1. Der Zweck und die Art der Nutzung, z. B. kommerziell oder zu gemeinnützigen Bildungszwecken

    Wird das Originalwerk durch die Nutzung umgestaltet oder verändert, indem ihm eine neue Bedeutung, ein neuer Kontext oder eine neue Ausdrucksweise verliehen wird? Wenn ein Foto aus der Modebranche genutzt wird, um über die umfangreiche Bildbearbeitung in diesem Foto zu diskutieren, unterliegt dies eher dem Fair-Use-Prinzip, als wenn das Foto einfach ohne Kommentar gepostet wird. Parodien können unter das Fair-Use-Prinzip fallen, wenn sie ein Werk auf eine Weise imitieren, die das Originalwerk kritisiert oder kommentiert.

    Ist die Nutzung kommerziell oder rein privat? Bei kommerzieller bzw. gewinnorientierter Nutzung ist es weniger wahrscheinlich, dass diese dem Fair-Use-Prinzip unterliegt.

  2. Die Art der urheberrechtlich geschützten Werke

    Die Nutzung faktenbasierter Werke wie Karten oder Datenbanken unterliegt eher dem Fair-Use-Prinzip als die Nutzung von in hohem Maße kreativen Werken wie Gedichten oder Science-Fiction-Filmen.

  3. Umfang und Inhalt des verwendeten Teils im Verhältnis zum gesamten urheberrechtlich geschützten Material:

    Wenn kleine Teile urheberrechtlich geschützten Materials genutzt werden, unterliegt dies eher dem Fair Use-Prinzip, als wenn ein komplettes Werk kopiert wird. Selbst wenn nur ein kleiner Teil verwendet wird, der verwendete Teil aber der wichtigste Teil, also das „Herzstück“ des Werks ist, unterliegt die Verwendung möglicherweise nicht dem Fair-Use-Prinzip.

  4. Die Wirkung der Wiedergabe auf dem potenziellen Markt oder Wert des urheberrechtlich geschützten Materials:

    Wird die Verwendung das Originalwerk voraussichtlich insofern ersetzen, dass das urheberrechtlich geschützte Werk nicht mehr gekauft oder angesehen wird? Falls ja, unterliegt die Nutzung wahrscheinlich nicht dem Fair Use-Prinzip.

Mehr Informationen zum Fair-Use-Prinzip in den USA findest du im U.S. Copyright Office Fair Use Index.

Welche Ausnahmen und Einschränkungen des Urheberrechts gelten, ist möglicherweise von Land zu Land unterschiedlich. Generell gilt in Ländern, die Ausnahmen und Einschränkungen erlauben: Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke sollte nicht den Interessen des*der Rechteinhaber*in schaden. Jeder Mitgliedsstaat der EU muss sicherstellen, dass Nutzer*innen von folgenden Ausnahmen Gebrauch machen können, wenn sie Inhalte veröffentlichen: Zitate, Kritik, Überprüfung, Karikaturen, Parodien oder Pastiche. Mehr Informationen zum Urheberrechtsgesetz in der EU findest du auf der EUIPO-Website.

Möglicherweise verletzt du das Urheberrecht einer anderen Person, ohne es zu beabsichtigen. In den meisten Fällen solltest du das urheberrechtlich geschützte Werk einer anderen Person nicht ohne deren Zustimmung verwenden.

Denke daran, dass deine Wiedergabe von Inhalten einer anderen Person deren Urheberrecht verletzen kann, auch wenn du:

  • den Inhaber der Urheberrechte namentlich genannt hast,
  • erklärst, dass du nicht gegen das Urheberrecht verstoßen möchtest.
  • denkst, dass es sich um Fair Use handelt.
  • keinen Gewinn damit erzielen wolltest.
  • die Inhalte legal gekauft oder heruntergeladen hast (z. B. in Form einer DVD oder eines Lieds im Internet).
  • das Werk verändert oder ihm eigenes Originalmaterial hinzugefügt hast,
  • die Inhalte im Internet gefunden hast,
  • die Inhalte mit einem eigenen Aufnahmegerät aufgezeichnet hast (z. B. in einem Film, einem Konzert, einer Sportveranstaltung).
  • gesehen hast, dass andere dieselben Inhalte gepostet haben.

Erfahre hier mehr zum Urheberrecht und was Gesetze zum Schutz des Urheberrechts abdecken. Wenn wir von dir gepostete Inhalte entfernen, weil sie über unser Onlineformular als geistiges Eigentum gemeldet wurden, erhältst du eine Benachrichtigung von Facebook oder Instagram. Diese enthält möglicherweise den Namen und die E-Mail-Adresse des*der Rechteinhaber*in, der*die den Verstoß gemeldet hat, und/oder die Details der Meldung. Wenn du der Meinung bist, dass die Inhalte zu Unrecht entfernt wurden, kannst du dich direkt an den*die Rechteinhaber*in wenden, um das Problem zu lösen.

Wenn du keine E-Mail von uns bezüglich der Entfernung der Inhalte findest, prüfe die mit deinem Facebook- oder Instagram-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse. Du findest deine primäre E-Mail-Adresse in deinen Kontoeinstellungen. Wenn du auch darüber keine E-Mail erhalten hast, prüfe deine Benachrichtigungseinstellungen auf Facebook oder Instagram sowie den Spamordner deines E-Mail-Kontos.

Wenn du der Meinung bist, dass Content auf Facebook oder Instagram dein Urheberrecht verletzt, kannst du eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen:

Bitte beachte:

  • Nur Urheberrechtsinhaber*innen oder ihre autorisierten Vertreter*innen dürfen eine Meldung einer Urheberrechtsverletzung einreichen. Wenn du der Meinung bist, dass Inhalte auf Facebook oder Instagram die Urheberrechte von jemand anderem verletzen, solltest du den*die Rechteinhaber*in am besten direkt benachrichtigen.
  • In der Regel geben wir den Namen des Rechteinhabers, deine E-Mail-Adresse und die Details deiner Meldung an die Person weiter, die den von dir gemeldeten Inhalt gepostet hat. Falls du eine vertretungsberechtigte Person bist und eine Meldung einreichst, geben wir den Namen der Organisation oder des*der Kund*in weiter, die bzw. der*die das betreffende Urheberrecht besitzt. Daher empfiehlt es sich, eine gültige allgemeine geschäftliche oder berufliche E-Mail-Adresse anzugeben.

Bevor du eine Meldung absendest, überlege, ob die Nutzung der gemeldeten Inhalte nicht doch nach dem Urheberrecht oder Markenrecht zulässig ist. Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Nutzung der von dir gemeldeten Inhalte einen Verstoß gegen deine geistige Eigentumsrechte darstellt, entweder weil sie dem Fair-Use-Prinzip unterliegen oder aus einem anderen Grund, ziehe eine*n Rechtsberater*in hinzu.

Beachte, dass das Melden einer Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum eine ernsthafte Angelegenheit ist und rechtliche Folgen haben kann. Das irreführende oder betrügerische Melden von Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen kann zu Maßnahmen seitens Facebook führen, einschließlich der Deaktivierung deines Kontos.

Berücksichtige in Bezug auf das Urheberrecht außerdem, dass das vorsätzliche, irreführende oder betrügerische Melden von Verstößen zur Schadenersatzpflicht gemäß Abschnitt 512(f) des United States Digital Millennium Copyright Act (DMCA) oder ähnlichen Gesetzen in anderen Ländern führen kann.

Nur wenn du der*die Inhaber*in der Urheberrechte oder ein*e autorisierte*r Vertreter*in des*der Inhaber*in bist, kannst du vermeintliche Verstöße melden. Wenn du der Meinung bist, dass Inhalte auf Instagram die Urheberrechte von jemand anderem verletzen, kannst du den*die Rechteinhaber*in eventuell direkt benachrichtigen.

Unser Onlineformular ist der schnellste und einfachste Weg, unserem*unserer zuständigen DMCA-Vertreter*in eine Urheberrechtsverletzung zu melden.

Wenn du unsere*n zuständige*n Vertreter*in auf anderem Wege kontaktieren möchtest, kannst du eine Meldung an folgende Adresse senden. Bitte beachte dabei, dass der Vorgang dann mehr Zeit in Anspruch nimmt als mit dem Onlineformular.

  • Meta Platforms, Inc. Attn: Meta Designated Agent 1601 Willow Road Menlo Park, California 94025, USA 650.543.4800 (Telefon)

Wenn du auf anderem Wege als über unser Onlineformular eine Meldung einreichst, denke bitte daran, dass du einen vollständigen Urheberrechtsanspruch vorlegen musst.

Wenn wir von einem*einer Urheberrechteinhaber*in eine Meldung erhalten, dass Inhalte, die du auf Facebook oder Instagram gepostet hast, gegen seine*ihre Rechte an geistigem Eigentum verstoßen, müssen wir das Material möglicherweise sofort von Facebook entfernen, ohne dich vorher zu kontaktieren.

Wenn wir aufgrund einer Meldung zu geistigen Eigentumsrechten über das Onlineformular von dir gepostete Inhalte entfernen, erhältst du eine Benachrichtigung von Meta, die möglicherweise den Namen und die E-Mail-Adresse des*der Rechteinhaber*in enthält, der*die den Verstoß gemeldet hat, und/oder andere Details der Meldung. Wenn du der Meinung bist, dass die Inhalte zu Unrecht entfernt wurden, kannst du dich direkt an den*die Rechteinhaber*in wenden, um das Problem zu lösen.

Wenn du ein*e Administrator*in einer Seite bist und Inhalte, die ein*e andere*r Administrator*in auf der Seite gepostet hat, aufgrund einer Meldung zum Urheberrecht entfernt wurden, erhältst du eine Benachrichtigung mit Informationen zu den entfernten Inhalten und dem Namen des*der anderen Administrator*in, der*die die Inhalte gepostet hat.

Wenn Inhalte, die du in einer Gruppe geteilt hast, aufgrund eines Verstoßes gegen geistige Eigentumsrechte entfernt werden, werden die Gruppenadmins ebenfalls über die Entfernung der Inhalte und die Identität des Gruppenmitglieds, das die entfernten Inhalte gepostet hat, benachrichtigt.

Wenn dein Inhalt aufgrund einer gemeldeten Urheberrechtsverletzung entfernt wurde, kannst du Einspruch einlegen. In der Nachricht, die wir dir senden, findest du eine Anleitung dazu, wie du Einspruch erheben kannst. Ähnlich verhält es sich, wenn der Inhalt gemäß den Verfahrensanweisungen zur Bekanntmachung und Gegendarstellung des United States Digital Millennium Copyright Act (DMCA) entfernt wurde. Dann kannst du möglicherweise eine Gegendarstellung gemäß des DMCA einreichen. Auch in diesem Fall findest du Anweisungen in der Nachricht, die wir dir senden. Informiere dich am besten direkt über unser Einspruchsverfahren.

Gruppenadmins werden über aufgrund eines Verstoßes gegen geistige Eigentumsrechte entfernte Inhalte in ihren Gruppen benachrichtigt. Jedoch kann nur die Person, die die Inhalte gepostet hat, Einspruch einlegen.

Wenn du wiederholt Inhalte postest, die gegen die geistigen Eigentumsrechte einer anderen Person verstoßen, z. B. Urheberrechts- oder Markenrechte, kann gemäß Instagrams Richtlinie für wiederholte Rechtsverletzungen dein Konto deaktiviert oder deine Seite entfernt werden.

Gemäß dieser Richtlinie werden deine Möglichkeiten, Fotos oder Videos zu posten, eventuell eingeschränkt und du kannst den Zugriff auf bestimmte Funktionen auf Instagram verlieren. Welche Maßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie ergriffen werden, hängt davon ab, um welche Art von Inhalten es sich handelt und wo du die Inhalte gepostet hast.

Wenn von dir gepostete Inhalte wiederhergestellt werden, weil du Einspruch eingelegt hast oder weil der*die Eigentümer*in der Urheberrechte seine Meldung zurückgenommen hat, wird diese Wiederherstellung im Rahmen unserer Richtlinien für wiederholte Urheberrechtsverletzungen berücksichtigt.

Informiere dich darüber, was du tun kannst, wenn dein Konto deiner Meinung nach zu Unrecht von Instagram oder Facebook deaktiviert wurde.

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